In Niedersachsen müssen Hundehalter:innen seit Juli 2013 ihre Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung nachweisen können.
Dabei ist die theoretische Prüfung vor Anschaffung des Hundes und die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Die theoretische Prüfung befasst sich dabei mit allen Belangen der Hundehaltung. Beispielfragen findest du auf der Homepage des Niedersächischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Dort findest du auch Literaturvorschläge zur Vorbereitung auf die Prüfung.
In der praktischen Prüfung geht es darum zu zeigen, dass du dich mit deinem Hund in der Öffentlichkeit vorausschauen und umsichtig bewegst, ohne eine Gefahr oder Belästigung für andere darzustellen, und du als Halter:in deinen Hund entsprechend gut einschätzen und durch die Umwelt führen kannst.
Du hast in der Hundeschule die Möglichkeit, den Sachkundenachweis für Hundehalter:innen in Theorie und Praxis abzulegen.
Die Theoretische Prüfung wird am Computer auf meinem Trainingsgelände in Döhren abgenommen.
Die praktische Prüfung findet in der Regel in der Nähe der alten Bult, oder bei Ansprache an anderen Orten, statt.
In Hannover kannst du mit der erfolgreich abgelegten Prüfung eine Ausnahmegenehmigung für den Freilauf an bestimmten Orten beantragen. Dazu muss ein Teil der praktischen Prüfung in der Grünanlage ohne Leine absolviert werden. Weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Download findest du hier.
Bitte melde dich zum Erhalt von Infomaterial sowie Vorbereitungsmöglichkeiten auf die Theorieprüfung, und ggf. für eine Terminvereinbarung dafür
telefonisch oder per email oder über das Kontaktformular.